Geschäftsbedingungen
II. Vertragsabschluss
Die Anforderung zu Wahrenlieferung stellt der Käufer in schrifltlicher oder telephonischer form aus. Diese Bedinnung gilt sowie für Teilaufträge, so auch für Rahmenaufträge (mit anschlißenden Teilaufträgen, oder Abrufen), welche folgende Punkte beinhalten müssen.
- Grundidentifikationsdaten des Käufers
- Spezifikation der geforderten Wahre und die Menge
- vorgeschlagener Termin der Lieferung
- vorgeschlagene Zahlungsbedingungen
- erfordeliche Unterlagen zu Wahrenlieferung
- Vorschlag eines Zielpreises für eine Maßeinheit der geforderten Wahre (keine Pflichtangabe)
- Handels Klausel Incoterms 2010
Die öffentlichen Preisangebot des Verkäufers sind für den Verkäufer nicht bindend. Zum Kaufvertrag kommt es, in dem Tag des Eingangs der Auftragsbestätigung, oder der Akzeptierten Rechnung, oder des vom Kunden bestätigten Lieferscheins. Als zugestellt, der oben aufgeführten Dokumente versteht man, entweder durch persönliche Übergabe, Lieferung per Post, Fax oder E-Mail.
VI. Die Gewährleistungsfrist, Haftung für Mängel
Der Käufer ist zur Durchführung einer Kontrolle der Ware verpflichtet, um etwaige Mängel nach der Gefahr der Beschädigung der Ware so schnell wie möglich zu erkennen. Im Falle erhalten der Waren, muss diese durch den Käufer unverzüglich nach der Ankunft am Bestimmungsort einer Untersuchung unterliegen. Falls der Käufer diese Kontrolle nicht rechtzeitig und mit der notwendigen Sorgfalt durchführt, kann er später keinen Anspruch geltend machen, ohne Rücksicht auf die Tatsache, dass diese Ware defekt war zum Zeitpunkt der Übertragung der Gefahr von Schäden an der Ware. Der Käufer ist verpflichtet offensichtliche Mängel der Ware, oder die fehlende Menge von Waren bei der Anlieferung auf den zuständigen Lieferschien zu kennzeichnen. Mit dem Ablauf von einer 10-Tagesfrist, ab dem Zeitpunkt der Anlieferung der Ware sind die Haftungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Andere Mängel der Ware, sind unverzüglich nach deren Entdeckung, in schriftlicher Form dem Verkäufer zu melden, spätestens jedoch zum Ende der Gewährleistungsfrist. Mit dem Ablauf der Garantiezeit, wann der Käufer die Möglichkeit hatte die Ware zu prüfen, ist die Haftung der Mängelansprüche ausgeschlossen.
Die Garantiezeit beträgt einen Kalendermonat, ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware. Für die Zwecke des Kaufvertrages, könne der Verkäufer und Käufer auch eine andere Garantiezeit vereinbaren. Die Ansprüche auf eine Reklamation von Mängeln an der Ware, muss der Käufer repliche orologi immer in einer schriftlicher Form (z.B. per Einschreiben) einschließlich Unterlagen, die die unbestrittene Identifikation der gelieferten und beanspruchten Ware einschließlich eines Protokolls über die festgestellten Mängel zu diesem Produkt vorweisen.
Jegliche Mängel müssen eindeutig vom Käufer an den Verkäufer in Zustand und Menge der gelieferten Ware nachgewiesen werden. Die Reklamierte Ware muss vom Käufer, in Zustand und Menge, bis zum Ausgleich der Beschwerde separat gelagert werden. Bis zur endgültigen Lösung der Reklamation ist jegliche Manipulation, also auch dessen Verarbeitung, oder Teilverarbeitung, welche den Nachweis der Herkunft be- oder verhindern, oder Rechtfertigung auf Berufung der Mängel verhindern würde, ohne vorherige schriftliche Abstimmung des Verkäufers zu unterlassen. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer verpflichtet eine reale Möglichkeit zur Überzeugung und Feststellung der Mängel der Ware, sowie die Ansicht der reklamierten Ware im Lagerraum, eine Musterentnahme zur Prüfung beim Hersteller, oder vom Verkäufer gewählten anderen Organisation, die berechtigt ist, eine unabhängige Beurteilung der Mängel zu bewerten, zu gewehrleisten. Es sei denn, dass die Beschwerde des Käufers eine oder mehrere der oben genannten Bedinungen, für eine angemessene Bewertung nicht erfüllen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Reklamation endgültig zurückzuweisen, einschließlich aller Ansprüche der Haftung, welche aus der Verantwortung für Mängel hervorgehen.
Falls die Reklamation vom Verkäufer als berechtigt anerkannt wird, kann der Verkäufer nach seinem Ermessen, oder nach Absprache mit dem Käufer die reklamierten Mängel binnen einer angemessenen Frist beseitigen, oder dem Käufer eine neue Lieferung gemäß der ursprünglichen Bedinungen auf die Ware zusichern, oder einen angemessenen Preisnachlass auf die Ware. Weitergehnde Ansprüche im Vorbehalt auf die Mängel hat der Käufer nicht.
VIII. Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten entstandenen aus Teil- oder Rahmenbestellungen cosplay kostüme shop oder Auftragsbestätigungen oder Lieferscheinen oder in Verbindung mit ihnen, werden mit einer endgültigen Gültigkeit beim Schiedsgericht HK ČR a AK ČR, Standort Brünn nach Ihren Regeln und Vorschriften durch einen Schiedsrichter nach Vereinbarung der Parteien endschieden. Wenn es zu keiner Einigung mit einem Schiedsrichter kommt, nennt jede Partei einen Schiedsrichter und diese wählen einen Obmann Schiedsrichter. Diese Schiedsklausel wird auch nach der Beendigung dieses Abkommens ihre Gültigkeit behalten. Zum Kostenausgleich der Verhandlung gilt vyhl. č. 177/2006 Sb in der gänderten Fassung. Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass sie vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages die Möglichkeit haben und hatten sich mit der Verhandlungsordnung der Schiedsverhandlung vertraut zu machen, sowie den Vorschriften über die Kosten des Schiedsverfahrens und fassen diese aufgeführten Unterlagen als intergraler Bestandteil dieser Schiedsvereinbarung.
Diese Bedingungen richten sich nach dem Gesetz der Teschchischen Republik. Ist der Käufer eine Person des ausländischen Rechts, so schließ der Verkäufer und Käufer mit einer Vereinbarung die Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf aus. In Zweifelsfällen über die Auslegung den einschlägigen Rechtsakten verwendet die Einstellung der internationalen Regeln für die Auslegung von Liefergegenstände.
Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche Umstände borse imitazioni welche die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag verhindern, die unabhängig vom Willen des Verkäufers und dem Verkäufer stattgefunden hatten und konnte nicht vom Verkäufer oder Käufer abgewendet werden. Wenn es Umstände kommt, mit der Art der höheren Gewalt und verhindert, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Verkäufers oder seiner Subunternehmer, hat der Verkäufer das unveräußerliche Recht, die Lieferfrist der Lieferung von der Waren zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen des Rücktrits, ohne Ausgleichsverpflichtungen dem Käufer gegenüber. Pflichten des Käufers für die ordnungsgemäße Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen können nicht mit Hilfe einer höheren Macht entlastet werden. Keiner der Rechte oder Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag darf nicht an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers übertragen oder abgetreten werden. Dies gilt unbeschadet für die Möglichkeit, von dem Käufer und dem Verkäufer, den Transport der Waren durch Dritte welche vertraglich vereinbar ist, durchführen zu lassen.
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen traten in Kraft und Wirkung ab dem 1. 1. 2012